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Was tun nach einem Todesfall (Schweiz)

Wenn Sie gerade einen Todesfall erleben: Gehen Sie Schritt für Schritt vor. In der Schweiz sind einige Dinge zeitnah (Todesfeststellung, Zivilstand, Organisation der Bestattung), andere können warten (Nachlass, Kündigungen, Inventar). Diese Seite ist eine praktische Checkliste für die Deutschschweiz — mit möglichen Unterschieden je nach Kanton und Gemeinde.

Zuerst lesen (wenn Sie unter Schock stehen)

Sie müssen heute nicht alles erledigen. Für die nächsten Stunden reichen 3 Ziele: (1) Sicherheit/Notfall, (2) ärztliche Todesfeststellung, (3) klären, wer Zivilstand/Überführung/weitere Schritte koordiniert.

Notfallnummern (Schweiz)

  • 144: Sanität / medizinischer Notfall
  • 117: Polizei (Gefahr, Verdacht, Sicherheit)
  • 118: Feuerwehr
  • 112: allgemeiner Notruf (wenn Sie unsicher sind)
  • 143: Die Dargebotene Hand (24/7, Zuhören)
  • 145: Tox Info (Vergiftungen)

Wenn die Todesursache unklar ist oder Sie etwas Unnatürliches vermuten: nichts verändern und 117 oder 112 anrufen.

Das Minimum für heute

  • Eine „Pilotperson“ bestimmen (Sie oder eine nahestehende Person), die alles bündelt.
  • Den ärztlichen Totenschein (Todesbescheinigung) erhalten oder wissen, wann er ausgestellt wird.
  • Wissen, wo sich der/die Verstorbene befindet (Spital/Pflegeheim/Totenhaus) und wer die nächsten Schritte koordiniert (Gemeinde/Bestatter).
  • Wohnung sichern (Schlüssel, Haustiere, Fenster) und wenn möglich Post holen.

Mini-Anker (30 Sekunden)

Füsse auf den Boden. 4 Sekunden einatmen, 6 Sekunden ausatmen (x3). Sagen Sie sich: „Nur den nächsten kleinen Schritt, nicht alles auf einmal.“

Schnelle Orientierung: der „Schweiz“-Zeitplan

Wenn Sie das Gefühl haben, zu spät zu sein: Nein. Die meisten Familien verteilen diese Schritte über mehrere Tage.

Stunden 0–6

  • Notfall / Sicherheit je nach Situation (144/117/112).
  • Ärztliche Todesfeststellung (Arzt, Spital, Pflegeheim).
  • Klären, wer Überführung/weitere Schritte koordiniert.

Tage 1–2

  • Kontakt mit Gemeinde und/oder Bestattungsunternehmen.
  • Meldung beim Zivilstandsamt (oft über Institution/Bestatter, aber nicht immer).
  • Grundentscheide: Erd- oder Feuerbestattung, Ort, Abschied/Feier.
  • Wohnung und Post sichern, zentrale Bank/Versicherungen informieren.

Woche 1

  • Mehrere Exemplare/Auszüge der Todesurkunde besorgen.
  • AHV/IV (bei Rente), Arbeitgeber/Pensionskasse (BVG), Versicherungen (Leben, Hausrat, Auto).
  • Inventar beginnen: Konten, Verträge, Schulden, Abos (ohne zu hetzen).

Innerhalb von 3 Monaten

  • Nachlass: Testament/Ehe- oder Erbvertrag, Nachweise (je nach Kanton), vollständigeres Inventar.
  • „Langsame“ Kündigungen (Abos, Nebenverträge), sobald die Vertretungsbefugnis geklärt ist.
  • Steuern / grenzüberschreitende Situation, falls relevant (Grenzgänger, Auslandkonten).
Die genauen Abläufe variieren je nach Kanton/Gemeinde, Umständen des Todes (erwartet/plötzlich) und Verfügbarkeiten (Friedhof/Krematorium/Termin). Ziel ist Risikoreduktion — nicht alles sofort abzuschliessen.

1) Sofort: Sicherheit klären (je nach Ort des Todes)

Der Ort des Todes bestimmt, was in den ersten Stunden zu tun ist.

  • Zuhause (erwarteter Todesfall): Arzt (Hausarzt/Notfalldienst) anrufen für die Todesfeststellung und den ärztlichen Totenschein.
  • Zuhause (plötzlich / unklare Ursache): nichts verändern, wenn ein unnatürlicher Tod möglich ist.144 / 112 und/oder 117 anrufen.
  • Im Spital: Das Team organisiert die ersten Formalitäten und erklärt die nächsten Schritte (Effekten, Aufbahrung, Dokumente).
  • Im Pflegeheim/Institution: Personal koordiniert ärztliche Feststellung, Versorgung und erste administrative Schritte.
Zwei Fragen sofort: (1) Wer stellt den Totenschein aus/übermittelt ihn? (2) Wer informiert Zivilstand/Gemeinde — und wann?

2) Ärztliche Todesbescheinigung erhalten

Ohne ärztliche Feststellung steht vieles still (Zivilstand, Bestattung, Versicherungen).

In der Schweiz basiert die offizielle Registrierung auf einer ärztlichen Todesbescheinigung. Bei unklarer Ursache können Behörden Abklärungen anordnen, was die Planung verzögern kann.

  • Klären Sie, wer was übermittelt: Oft übernehmen Spital/Heim und/oder Bestatter die Meldung ans Zivilstandsamt — aber nicht überall gleich.
  • Notieren Sie sofort: Datum/Uhrzeit, Ort, und Kontaktperson (Arzt/Institution).
  • Wenn Polizei/forensische Abklärung involviert ist: Fragen Sie, wann die Bestattung organisiert werden darf und wer den Zeitplan freigibt.
Tipp: Dokumente fotografieren/scannen (Totenschein, Ausweis) und einen einzigen Ordner anlegen (Papier + digital).

3) Meldung des Todesfalls: Zivilstandsamt, Gemeinde, Einwohnerdienst

Bezeichnungen variieren — wichtig ist, die zuständige Stelle am Sterbeort zu identifizieren.

In der Regel erfolgt die Meldung beim zuständigen Zivilstandsamt des Sterbeorts. Je nach Kanton/Gemeinde laufen Schritte zusätzlich über die Gemeinde (Friedhof/Bestattung) oder einen Einwohnerdienst (Begriffe variieren).

  • Fragen Sie explizit: Wer meldet? (Spital/Heim, Angehörige, Bestatter) und innerhalb welcher Frist.
  • Bereit halten, was meist verlangt wird: Identität des/der Verstorbenen, Angaben zum Zivilstand (wenn vorhanden) und Dokumente je nach Nationalität.
  • Mehrere Exemplare/Auszüge der Todesurkunde verlangen: Banken, Versicherungen, Pensionskasse, AHV/IV, Vermieter, Anbieter.
  • Wenn der Wohnort in einem anderen Kanton/Gemeinde war: Unterschiede prüfen (manches läuft über die Wohngemeinde).
Notieren Sie Dienststelle, Kontaktperson und Lieferzeit der Todesurkunde (Papier oder elektronisch je nach Praxis).

4) Während Sie warten: Checkliste „schützen & vereinfachen“

Wenn Sie auf ein Dokument oder einen Rückruf warten: kleine Schritte helfen und sind oft risikoarm.

  • Post & Briefkasten: Post täglich holen, Briefkasten absichern (Mehrfamilienhäuser sind ein Risiko), alles mit Bank/Steuern/Versicherung separat sammeln.
  • Schlüssel & Zugänge: Schlüssel (Wohnung/Keller/Garage) sichern und eine Liste der Zugänge erstellen (Badge, Parkkarte, Schlüsseltresor).
  • Haustiere / Pflanzen / Tiefkühler: verhindert praktische Probleme und Kosten.
  • Liste der „3 wichtigsten“: (1) Hauptbank, (2) Krankenkasse/Zusatz, (3) Arbeitgeber/Pensionskasse (bei Erwerbstätigkeit) — notieren, wer was verlangt.
  • Grenzgänger / international: Auslandkonten oder Verpflichtungen (DE/FR/IT usw.) sofort notieren — das kann die Reihenfolge der Schritte ändern.
Ziel: Risiken reduzieren und nichts Wichtiges vergessen — nicht „alles erledigen“. Kündigen/Schliessen kommt später.

5) Organisation: Gemeinde, Bestatter, Abschiedsfeier

In der Schweiz wird die Bestattung häufig auf Gemeindeebene koordiniert.

Viele Gemeinden bieten Bestattungsleistungen (Friedhof, Abdankungshalle, Koordination). Ein Bestattungsunternehmen kann Überführung, Bewilligungen, Koordination mit Friedhof/Krematorium sowie administrative Schritte übernehmen.

  • Entscheiden: Erd- oder Feuerbestattung— und Ort (Friedhof/Krematorium) gemäss lokalen Regeln.
  • Art der Feier: religiös, weltlich, im kleinen Kreis oder separate Gedenkfeier (manchmal nach Beisetzung/Urnenbeisetzung).
  • Wünsche des/der Verstorbenen prüfen: Verfügung, Bestattungsvorsorge, Familienwünsche, Grabstätte/Konzession.
Fristen: In manchen Gemeinden erfolgt die Beisetzung innerhalb weniger Tage; teils sind Verlängerungen möglich (Kühlung, Absprache mit Gemeinde). Regeln variieren: früh nach dem lokalen Rahmen fragen.

6) Kosten: Erlaubnis, es „einfach“ zu halten

Bestattungen in der Schweiz können teuer sein. Sie dürfen nach schlichten, günstigeren Optionen fragen.

Die Kosten unterscheiden sich stark nach Kanton, Gemeinde, Anbieter und Auswahl (Überführung, Sarg/Urne, Feier, Anzeigen, Blumen, Grabgebühren, Stein usw.). Manche Gemeinden haben Basisleistungen und Tarife, andere weniger.

  • Einen schriftlichen, detaillierten Kostenvoranschlag verlangen und fragen: „Welche sind die einfachsten und günstigsten Optionen?“
  • Prüfen, was über die Gemeinde enthalten ist (Raum, Koordination, Gebühren) und was zusätzlich verrechnet wird.
  • Bei engem Budget: nach Gemeinde-/Kantonshilfe oder Unterstützung durch Sozialdienste fragen (Praxis variiert).
Sie müssen Ihr Gefühl nicht „beweisen“, indem Sie mehr ausgeben. Eine schlichte Abschiednahme kann sehr würdig sein.

7) Zuerst informieren: Wohnung, Bank, Versicherungen

Starten Sie dort, wo Risiken und unnötige Kosten entstehen können.

  • Wohnung: sichern, Schlüssel sammeln, Post holen, Haustiere prüfen, Fenster/Türen; Vermieter/Verwaltung informieren, wenn nötig.
  • Bank: Hauptbank kontaktieren (Konten, Karten, E-Banking). Konten werden oft bis zu Nachweisen im Nachlassprozess eingeschränkt.
  • Versicherungen: Todesfall melden (Leben, Unfall/Krankenzusatz, Hausrat/Haftpflicht, Fahrzeug) und exakt klären, welche Unterlagen benötigt werden.
  • Arbeitgeber (bei Erwerbstätigkeit): Schlusslohn, Leistungen, arbeitsbezogene Versicherungen, Lohnausweis, BVG über Pensionskasse.
„Null-Stress“-Trick: eine Liste mit 4 Spalten — Stelle, Datum, Kontakt, nächster Schritt.

8) Leistungen & Renten: AHV/IV, Pensionskasse (BVG), Säule 3

In der Schweiz laufen viele Ansprüche über Vorsorgeeinrichtungen.

Angehörige können je nach Situation Anspruch auf Hinterlassenenleistungen haben (Ehegatte/eingetragene Partnerschaft, Kinder usw.): AHV (1. Säule), BVG (2. Säule) und teils private Versicherungen / Säule 3a.

  • AHV/IV: Todesfall der zuständigen Kasse melden (besonders bei laufender Rente). Danach Vorgehen für Hinterlassenenrenten (Witwen/Witwer, Waisen) klären.
  • Pensionskasse (BVG): Kasse (oder Arbeitgeber) kontaktieren und Ansprüche (Rente/Kapital, Fristen, Unterlagen) erfragen.
  • Säule 3 / Lebensversicherung: Verträge und Begünstigte identifizieren. Versicherer verlangen oft Todesurkunde + Ausweis + Formular.
  • 3a: Wenn keine Unterlagen auffindbar sind: Kontoauszüge prüfen (regelmässige Einzahlungen) und E-Mails (Jahresbestätigungen).
Wichtig: Bedingungen und Leistungen hängen vom Familienstatus und vom jeweiligen System (AHV/BVG/Versicherer) ab. Bei komplexer Situation (Patchwork, Konkubinat, international) ist Begleitung sinnvoll.

9) Digitales Leben (Schweiz): E-Banking, SwissID, Anbieter

Erst schützen, dann ordnen. Kein „Herumprobieren“ mit Passwörtern — das kann Zugänge blockieren.

  • Grundregel: nichts löschen und nicht alles hektisch zurücksetzen. Zuerst eine Liste der Konten/Zugänge erstellen (Bank, E-Mail, Telefon, Versicherungen, Steuern).
  • E-Banking: notieren, welche Banken betroffen sind (z. B. UBS, Credit Suisse, Raiffeisen, PostFinance, Kantonalbanken). Banken haben Nachlassprozesse und verlangen Todesurkunde + Nachweis der Vertretungsbefugnis (je nach Fall).
  • SwissID / eID / Portale: wenn SwissID oder kantonale/kommunale Portale genutzt wurden, notieren. Zugänge sind oft eng an die Identität geknüpft.
  • Telefon & Anbieter: die Nummer/SIM kann für Sicherheitscodes entscheidend sein. Vor Kündigung zuerst den Anbieter kontaktieren, wenn 2FA/SMS genutzt wird.
  • E-Mail: E-Mail ist häufig der „Schlüssel“ (Rechnungen, Bestätigungen, Banking). Zugang schützen und (wo möglich) sichern.
Wenn Sie unsicher sind, was erlaubt ist: „schützen & inventarisieren“ zuerst, „schliessen & kündigen“ später.

10) Schutz vor Betrug (rund um den Nachlass)

Nach einem Todesfall werden Angehörige gezielt unter Druck gesetzt: „dringende“ Rechnungen, Fake-Dienstleistungen, Fake-Rückerstattungen, Fake-Notare.

  • Einfache Regel: nichts „aus Panik“ bezahlen. Quelle immer prüfen (vorige Rechnung, Vertrag, offizielle Stelle, bekannte Nummer).
  • Vorsicht bei Formulierungen: „Dossier dringend“, „letzte Mahnung“, „bitte unterschreiben“, „Freigabegebühr“. Betrug nutzt Stress.
  • IBAN-Wechsel: besonders misstrauisch, wenn plötzlich ein neues Konto verlangt wird.
  • Falsche Anrufe: Wenn jemand „im Namen von Gemeinde/Bank/Kasse/Versicherung“ anruft: auflegen und über eine offizielle Nummer zurückrufen.
  • Postdiebstahl: deshalb Briefkasten sichern; Post enthält oft verwertbare Daten.
Wenn Sie überfordert sind: Geben Sie Zahlungs-/Anrufprüfungen für ein paar Tage an eine Vertrauensperson ab. Das ist eine sehr wirksame Schutzmassnahme.

11) Nachlass: ohne Hektik (aber methodisch)

Der Nachlass dauert oft länger — Ziel ist Risikoreduktion und Belege sammeln.

  • Nach Testament / Erbvertrag / Verfügungen suchen (Tresor, Notar, Familienordner).
  • Schlüsselunterlagen sammeln: Identität, Zivilstand, Konten, Policen, Verträge, Schulden, Eigentumsnachweise, Pensionskassenunterlagen.
  • In der Schweiz hängt das Vorgehen oft vom Kanton ab: zuständige Stelle identifizieren (Gemeinde/Kanton/Notar je nach Kontext) und klären, welche Nachweise Banken und Dritte verlangen.
  • Keine irreversiblen Schritte zu früh (Verkauf, Schenkung, grosse Kündigungen), bevor geklärt ist, wer handeln darf.
  • Bei Verdacht auf Schulden: vor formeller Annahme professionelle Beratung einholen.
Trennen Sie „Inventarisieren“ (Liste + Belege) von „Entscheiden“ (Annahme, Verkauf, Kündigungen). Der erste Teil ist meist der sichere Teil.

Häufige Fragen (Schweiz)

Kurze Antworten, um Unsicherheit zu reduzieren.

Muss ich den Todesfall selbst „melden“?

Oft erledigen Spital/Pflegeheim oder Bestatter die Meldung, aber nicht in allen Fällen. Fragen Sie explizit, wer Zivilstand/Gemeinde informiert — und bis wann.

Muss die Bestattung sehr schnell stattfinden?

Häufig wird innerhalb weniger Tage organisiert, aber es gibt je nach Ort Möglichkeiten (Kühlung, Absprache mit Gemeinde). Wenn Sie gedrängt werden, fragen Sie: „Welche Optionen gibt es, um 24–48 Stunden zu gewinnen?“

Wie viele Exemplare der Todesurkunde brauche ich?

Lieber zu viele als zu wenige: Banken, Versicherungen, Pensionskasse, AHV/IV, Vermieter, Anbieter. Bestellen Sie mehrere von Anfang an.

Ich bin Grenzgänger / es gibt Auslandkonten — ist das schlimm?

Nicht „schlimm“, aber es kann die Reihenfolge der Schritte verändern (Banken, Steuern, Nachlass). Notieren Sie alles Grenzüberschreitende früh und holen Sie bei Bedarf Unterstützung.

Und wenn der Todesfall im Ausland passiert ist?

Dann laufen Schritte über lokale Behörden + schweizerische Vertretung. Lassen Sie sich führen (Behörden, Zivilstand, spezialisierte Bestatter).

Ich habe Angst, etwas falsch zu machen.

Halten Sie sich an das Trio: Sicherheit → Totenschein → Zuständigkeiten klären. Der Rest kann warten. Sie sind nicht zu spät.

Wenn es Ihnen sehr schlecht geht: 143 (Die Dargebotene Hand) ist 24/7 erreichbar. Sie dürfen anrufen, auch wenn Sie nicht wissen, was Sie sagen sollen.

Nächste Schritte (Schweiz)

Velanora bietet praktische Informationen und keine Rechtsberatung. Abläufe und Fristen können je nach Kanton/Gemeinde variieren. Bei komplexen Situationen (international, Streit im Nachlass, unnatürlicher Tod) wenden Sie sich an qualifizierte Fachpersonen.